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Folgende Behörden und Einrichtungen beschäftigen sich mit dem Thema Kopfläuse:

Robert-Koch-Institut

Das Robert-Koch-Institut (RKI) ist als Nachfolgebehörde des ehemaligen Bundesgesundheitsamtes zuständig für die Vorbeugung von sowie Aufklärung über Infektionskrankheiten. Dazu gehört auch Kopflausbefall.

http://www.rki.de

Das Robert-Koch-Institut ist Herausgeber des Ratgeber Infektionskrankheiten – Merkblätter für Ärzte – zum Thema Kopflausbefall, aktuelle Fassung: November 2008

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Umweltbundesamt

Das Umweltbundesamt (UBA) ist wie das Robert-Koch-Institut Nachfolgebehörde des ehemaligen Bundesgesundheitsamtes. Es führt unter anderem die Wirksamkeitsprüfung sowie die Umweltverträglichkeitsprüfung für Kopflausmittel durch, die nach § 18 Infektionsschutzgesetz anerkannt sind. Federführende Behörde für die Anerkennung nach Infektionsschutzgesetz ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Aufgenommen werden ausschließlich Produkte, die nicht die Gesundheit gefährden und zur Tilgung des Kopflausbefalls geeignet sind.

http://www.umweltbundesamt.de

Gemeinsam mit dem Bundesamt für Strahlenschutz, dem Bundesinstitut für Risikobewertung und dem Robert-Koch-Institut gibt das Umweltbundesamt den Informationsdienst UMID - Umwelt und Mensch heraus. Darin werden regelmäßig wichtige Fragen der Kopflausbehandlung diskutiert.

UMID 2-2010
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Bundesinstitut für Risikobewertung

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist eine weitere Nachfolgebehörde des ehemaligen Bundesgesundheitsamtes. Es ist die wissenschaftliche Einrichtung der Bundesrepublik Deutschland, die auf der Grundlage international anerkannter wissenschaftlicher Bewertungskriterien Gutachten und Stellungnahmen zu Fragen der Lebensmittelsicherheit und des gesundheitlichen Verbraucherschutzes erarbeitet. Im Rahmen der behördlichen Anerkennung nach Infektionsschutzgesetz prüft das BfR die Auswirkungen von Kopflausmitteln auf die menschliche Gesundheit.

http://www.bfr.bund.de

Das BfR veröffentlicht darüber hinaus wichtige Publikationen zur behördlichen Bewertung von Kopflausbefall und seiner Bekämpfung.

Dazu gehört die Liste über Kopflausmittel, die nach § 18 Infektionsschutzgesetz behördlich geprüft und für die Anwendung in Gemeinschaftseinrichtungen anerkannt sind (Entwesungsmittelliste).

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Interessierte finden auf der BfR-Website außerdem ein Referat zum Thema Kopflausbefall – welche Mittel wirken? Das Referat sowie eine ergänzende Präsentation erläutern die behördliche Begutachtung zugelassener Kopflausmittel auf aktuellem Stand. Es entstand anlässlich einer Fortbildungsveranstaltung für den öffentlichen Gesundheitsdienst im März 2006. Veranstalter waren das RKI, UBA sowie BfR.

Referat (PDF S. 35)
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Präsentation
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Behördliche Prüfung und Anerkennung
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Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ist dem Bundesgesundheitsministerium angeschlossen. Sie erarbeitet Grundsätze und Richtlinien für Inhalte und Methoden der praktischen Gesundheitserziehung.

http://www.bzga.de

Die BZgA hat unter anderem die Broschüre Kopfläuse … was tun herausgegeben. Sie kann auf der Website der BZgA in verschiedenen Sprachen bestellt oder direkt als PDF herunter geladen werden.

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Infektionsschutzgesetz

Das Infektionsschutzgesetz mit allen juristischen und administrativen Maßnahmen, die Eltern und Erzieher bei Kopflausbefall zu beachten haben, findet man im Internet unter

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