Aus f&uumlr; die Laus

Häufige Fragen und Antworten

Können Läuse springen?

Läuse sind keine Flöhe. Sie können weder springen noch fliegen. Ansteckungsgefahr besteht deshalb fast ausschließlich bei direktem Kopfkontakt. Da sich Läuse mit ihren sechs kräftigen Klammerbeinen sehr schnell und sicher fortbewegen, kann schon ein kurzer Kontakt der Haare ausreichen. Und schon sind sie von einem Kopf auf den nächsten gewandert. Weniger wahrscheinlich, aber dennoch möglich ist eine Ansteckung über gemeinsam benutzte Gegenstände wie Haarbürsten oder Kämme, Bettwäsche und besonders Mützen, Handtücher und Schals.

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Übertragen Läuse Krankheiten?

In unseren Breitengraden übertragen Kopfläuse gewöhnlich keine Krankheitserreger. Es kann allerdings in besonders schlimmen Fällen zu einer Infektion der Kopfhaut kommen, wenn sich zum Beispiel die juckenden Lausstiche durch heftiges Kratzen entzünden. Einige Lausmittel enthaltend deshalb desinfizierende Hilfsstoffe wie zum Beispiel Chlorocresol. Vorsicht bei stark aufgekratzter Kopfhaut: Hier sollte die Therapie mit dem Arzt besprochen und gegebenenfalls auf insektizide Kopflausmittel, die als alkoholische Lösung erhältlich sind, verzichtet werden. Derartige Fälle sind jedoch selten und treten nur bei sehr starkem Lausbefall auf. Im Normalfall gilt: Weniger die Läuse verursachen Komplikationen als vielmehr der Verzicht auf eine effektive Behandlung.

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Muss man bei Kopflausbefall zum Arzt?

Ein Arztbesuch ist nicht zwingend erforderlich. Wenn man den Lausbefall selbst zweifelsfrei festgestellt hat, reicht der Gang in die Apotheke. Dort erhält man auch ohne Rezept wirksame Präparate. Bei der Therapie ist es wichtig, den Empfehlungen des Apothekers zu folgen und die genauen Gebrauchsanweisungen auf der Packungsbeilage zu beachten. Ausschlaggebend für den Therapieerfolg ist zum Beispiel, dass man die richtige Menge des Mittels auf die Haare aufträgt, die Einwirkzeit einhält und den Therapieerfolg nach etwa neun Tagen kontrolliert. Wer allerdings bei der Diagnose und Therapie unsicher ist, sollte besser zum Arzt gehen. Eine ärztliche Therapiebegleitung wird auch für Frauen während der Schwangerschaft und Stillzeit sowie für Kleinkinder und Säuglinge empfohlen.

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Wie unterscheidet man Nissen von Schuppen?

Vitale, das heißt gefüllte, Nissen befinden sich meist perlenschnurartig am Haaransatz dicht über der Kopfhaut. Mit einem herkömmlichen Kamm lassen sie sich so gut wie nicht entfernen, da sie mit einer klebstoffähnlichen Substanz am Haar befestigt sind. Nissen sind ovalförmig, etwa 0,8 mm lang. Ihr unteres Ende ist am Haar fixiert, das obere ist abgespreizt, sodass Haar und Nisse einen spitzen Winkel bilden. Ihre Farbe ist gräulich-braun. Weiße Nissen sind meist leer und daher ungefährlich. Mit einem gewöhnlichen Kamm lässt sich leicht feststellen, ob es sich um eine Nisse oder eine Schuppe handelt. Lässt sich das Partikel leicht entfernen, ist es vermutlich eine Schuppe.

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Sind insektizide Kopflausmittel gefährlich?

Insektizide Präparate aus der Apotheke sind geprüfte und für die Kopflausbehandlung zugelassene Arzneimittel. Bei korrekter Anwendung sind sie für den Menschen ungefährlich. Das gilt sowohl für den insektiziden Wirkstoff als auch für weitere Hilfsstoffe, die zur Verbesserung der Wirksamkeit enthalten sind. Bei einem Kopflausmittel sind Art und Dosierung der Inhaltsstoffe so gewählt, dass ein größtmöglicher Effekt gegen die Parasiten erzielt wird, jedoch so gut wie keine unerwünschten Nebenwirkungen am menschlichen Körper auftreten.

Im Unterschied zu vielen Nicht-Arzneimitteln liegen zu insektiziden Wirkstoffen langjährige Therapieerfahrungen vor. Ihre Verträglichkeit für den Menschen wird außerdem im Rahmen der Arzneimittelzulassung sowie noch einmal gesondert im Rahmen der behördlichen Zulassung nach Infektionsschutzgesetz überprüft. Nur unbedenkliche Substanzen haben eine Chance auf behördliche Anerkennung, wie sie für die insektiziden Wirkstoffe Pyrethrumextrakt, Permethrin und Allethrin erteilt wurde. Bei bestimmungsgemäßer Anwendung sind schwere Nebenwirkungen bislang nicht aufgetreten. Eine Ausnahme bildet der Wirkstoff Lindan: Er gilt auch für den Menschen als potenziell gefährlich. Entsprechende Präparate sind deshalb seit 2008 europaweit überhaupt nicht mehr in Kopflausmitteln erhältlich.

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Ab wann darf ein Kind nach Kopflausbefall wieder in den Kindergarten?

Nach herrschender Meinung darf ein Kind am Schulunterricht teilnehmen oder den Kindergarten besuchen, sobald die Eltern eine wirksame Kopflaustherapie mit einem nach Infektionsschutzgesetz geprüften und zugelassenen Präparat durchgeführt und dies gegenüber der Einrichtung schriftlich bestätigt haben. Eine längere Auszeit ist daher nicht zwingend erforderlich. Auch kein ärztliches Attest! Nur bei wiederholtem Kopflausbefall innerhalb von vier Wochen muss ein Arzt den Behandlungserfolg bescheinigen. Da jedoch grundsätzlich die für Schulen und Kindergärten zuständigen Behörden den Zeitpunkt der Wiederzulassung regeln, kann es Abweichungen von dieser Rechtsauffassung geben. In diesen Fällen ist dann auch bei erstmaligem Befall ein ärztliches Attest vorzulegen.

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Muss eine Wiederholungsbehandlung bei allen Kopflausmitteln durchgeführt werden?

Inzwischen wird die Wiederholungsbehandlung bei allen Kopflauspräparaten von wichtigen Behörden wie Robert-Koch-Institut und Umweltbundesamt sowie großen Teilen der Wissenschaft als Therapiestandard ausdrücklich empfohlen. Grund ist der etwa dreiwöchige Entwicklungszyklus der Laus. Aus Eiern, die zum Zeitpunkt der Erstbehandlung gelegt waren, können während einer Zeitdauer von etwa neun Tagen nach dieser Anwendung Larven schlüpfen. Auf Grund der hohen Widerstandsfähigkeit der Nissen ist das bei grundsätzlich allen Präparaten möglich. Selbst Mittel mit Langzeitwirkung bieten keinen ausreichenden Schutz. Schon nach wenigen Tagen wirken auch diese Mittel unter Umständen nicht mehr tödlich gegen nachschlüpfende Larven. Eine zweite Anwendung, die etwa neun Tage nach der ersten stattfindet, tötet diese Jungläuse zuverlässig ab und stoppt deren Entwicklung hin zu erwachsenen, geschlechtsreifen Läusen, die sich weiter vermehren. Diese prophylaktische Wiederholungsanwendung ist allerdings nicht verbindlich. Unverzichtbar dagegen ist, dass der Therapieerfolg nach etwa neun Tagen kontrolliert wird. Lassen sich dabei lebende Larven feststellen, muss eine zweite Behandlung zwingend durchgeführt werden.

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Warum kommt es so oft zu Therapieversagern?

In den Medien ist gelegentlich zu lesen, dass insbesondere die traditionellen Arzneimittel gegen Kopflausbefall nicht mehr wirken. Schuld daran sollen Resistenzen der Läuse gegen insektizide Wirkstoffe sein. Tatsächlich gibt es solche Resistenzen. Sie werden aber vor allem im Ausland beobachtet. In Deutschland sind sie offenbar noch nicht von großer Bedeutung. Zwar stießen Forscher auch hierzulande bereits auf Läuse mit einer Genveränderung. Bisherige Untersuchungen zeigen aber, dass bei den meisten Patienten, deren Läuse diese Genveränderung aufwiesen und die mit einem Insektizid behandelt wurden, am Ende der Behandlung keine Kopfläuse mehr auffindbar waren. Die gefundenen Resistenzmechanismen scheinen also die therapeutische Wirksamkeit der Arzneimittel nicht zu beeinträchtigen. Vermeintliche Misserfolge bei der Therapie mit einem zugelassenen Mittel gehen daher fast immer auf einen andauernden Befall innerhalb einer Gruppe oder auf einen Behandlungsfehler zurück.

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Aktuell: Läuse resistent
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